nicht eingezahltes Kapital
- nicht eingezahltes Kapital
der Teil des ⇡ Grundkapitals oder ⇡ Stammkapitals, der am Bilanzstichtag nicht eingegangen (eingefordert oder nicht eingefordert) ist.
- Behandlung in der Bilanz: ⇡ Ausstehende Einlagen (Einzahlungen).
- Steuerpflicht: N.e.K. unterliegt der Gewerbesteuer, wenn mit baldiger Einforderung gerechnet werden kann.
Lexikon der Economics.
2013.
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